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Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen

Während das öffentliche Kanalnetz fortlaufend untersucht und saniert wird, ist dies bei privaten Anschlüssen nicht der Fall. Der § 61a Abs 4 des Landeswassergesetzes NRW sieht vor, dass die erste Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasserleitungen spätestens bis zum 31. Dezember 2015 durchzuführen ist. Der § 61a Abs. 5 LWG NRW erlaubt es der Stadt Ahaus durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen festzulegen. Davon hat die Stadt Gebrauch gemacht.

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