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Erziehung und Betreuung von Vorschulkindern

Einige Kinder spielen auf dem Teppich in der Buaecke.

In Ahaus gibt es mehr als 20 Kindergärten und Kindertagesstätten, die teilweise schon Kleinkinder ab derm Alter von 4 Monaten aufnehmen.
Die Angebote und pädagogischen Schwerpunkte der Einrichtungen sind unterschiedlich, so dass sie dem inidividuellen Bedarf und der Entwicklung der Kinder gerecht werden.

Kinder sitzen rund um einen kleinen Tisch und malen.

Einführung des Kinderbildungsgesetzes in Ahaus.

Das neue KinderBildungsgesetz (KiBiz) zur frühen Bildung und Förderung von Kindern löst das alte Gesetz über Tageseinrichtung für Kinder aus dem Jahre 1993 (kurz: GTK) am 1. August 2008 ab.
Die Kernelemente des Gesetzes sind:

  • die Stärkung des Bildungs- und Erziehungsauftrages im frühen Kindesalter
  • ein umfassender Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren,
  • die Sicherung einer vielfältigen Angebotstruktur,
  • die Orientierung der Betreuungszeiten am unterschiedlichen Bedarf der Familien,
  • die Sicherung der pädagogischen Qualität in den Tageseinrichtungen,
  • die Pauschalisierung des Finanzierungssystems,
  • die Aufnahmen der Sprachförderung als gesetzliche Regelaufnahme,
  • die gesetzliche Verankerung der Familienzentren und
  • die Aufwertung der Kindertagespflege als gleichwertige Alternative zu den Tageseinrichtungen.

Familien und Kinder können sich darauf verlassen, dass ihnen ein qualifiziertes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung zur Verfügung steht. KiBiz ermöglicht mehr Flexibilität in der Zuordnung von Gruppen; die finanzielle Förderung erfolgt durch Kindpauschalen und die Abrechnungsverfahren werden vereinfacht.
Der Ausbau von Kindertagesstätten zu Familienzentren wird ebenfalls gefördert und ist gesetzlich verankert. Die Kindertagesstätte Villa Kunterbunt ist seit dem 4. Juni 2007 ein zertifiziertes Familienzentrum und bündelt Beratung, Bildung und Betreuung. Sie versteht sich als Partner von Eltern und Kindern.

Nach dem neuen Gesetz können die Eltern zwischen drei unterschiedlichen Betreuungszeiten wählen und diese buchen, und zwar 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden in der Woche. Entsprechend der Buchung können die Kinder zu unterschiedlichen Zeiten die Einrichtung besuchen. Die Zeiten werden von den Einrichtungen festgelegt, wie auch die Gruppenzusammenstellungen. Die Festlegung der Zeiten berücksichtigen den Bedarf der Kinder und Familien in Ahaus.
Wenn das Angebot der Einrichtung zeitlich nicht ausreichend ist, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, ist es auch weiterhin möglich, ergänzend die Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen. Allerdings kann das einzelne Kind nur einmal finanziell gefördert werden.

Hinsichtlich der Elternbeiträge gibt es nach dem KiBiz keine Änderung zur bestehenden Rechtslage. Der Anteil der Elternbeiträge am Finanzierungssystem beträgt weiterhin 19%. Die Bemessung des Elternbeitrages (Kindpauschale) orientiert sich an den gebuchten Betreuungszeiten (nicht  an der tatsächlichen Anwesenheit).

 

 

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Weitere Informationen

Elternbeitragssatzung (s. Punkt 51.2)

 

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